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Seite angelegt am: 25.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Neuerungsverbot

Im Verfahren nach § 382b EO im Rechtsmittelverfahren das Neuerungsverbot, und zwar auch dann, wenn der Antragsgegner in erster Instanz nicht gehört wurde. Der Antragsgegner muss die Möglichkeit eines Widerspruchs nach § 397 EO (Widerspruch) nutzen,