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Seite angelegt am: 24.10.2021 ; Letzte Bearbeitung: 09.11.2021

Maßgebliche Sach- und Rechtslage

Für die Beurteilung des Sicherungsantrags ist immer die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Beschlussfassung erster Instanz maßgeblich; dies gilt auch bei langer Verfahrensdauer, auch dann kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung an.