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Seite angelegt am: 22.10.2014 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Selbstmordversuch

ein erpresserischer (demonstrativer) Selbstmordversuch oder ständige Drohungen mit einer Selbsttötung  um den Antragsteller unter Druck zu setzen, können durchaus eine Unzumutbarkeit des Zusammentreffens sowie der Kontaktaufnahme begründen.