Seite angelegt am: 26.06.2007
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
OGH auch im Wegweisungsverfahren keine Tatsacheninstanz
Dem OGH ist auch im Wegweisungsverfahren die Überprüfung des vom Rekursgericht (als letzte Tatsacheninstanz) als bescheinigt angenommen Sachverhalts verwehrt.