Seite angelegt am: 22.05.2021
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Letze Bearbeitung:
22.05.2021
Widerspruch zwischen Rechtsmittelantrag und Rechtsmittelerklärung
Einer über den Berufungsantrag hinausgehenden Berufungserklärung kommt keine Bedeutung zu; maßgeblich ist der Berufungsantrag (EF-Slg 140.307; RIS-Justiz RS0041772).