Seite angelegt am: 21.09.2026
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Letzte Bearbeitung:
21.09.2026
Fristerstreckungsantrag - Kostenersatz für
Ein Fristerstreckungsantrag ist nicht zu honorieren, wenn nicht erkennbar ist, dass die Fristerstreckung aus anderen als in der Sphäre des Antragstellers liegenden Umständen notwendig geworden wäre.