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Seite angelegt am: 21.09.2026 ; Letzte Bearbeitung: 21.09.2026

Fristerstreckungsantrag - Kostenersatz für

Ein Fristerstreckungsantrag ist nicht zu honorieren, wenn nicht erkennbar ist, dass die Fristerstreckung aus anderen als in der Sphäre des Antragstellers liegenden Umständen notwendig geworden wäre.