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Seite angelegt am: 23.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 17.08.2020

Notwendiger Unterhalt - Einzelfälle

Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.000,00 verbleiben.

Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.200,00 bis € 1.300,00 verbleiben.

Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.300,00 verbleiben.

Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.400,00 verbleiben.