Seite angelegt am: 23.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
17.08.2020
Notwendiger Unterhalt - Einzelfälle
Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.000,00 verbleiben.
Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.200,00 bis € 1.300,00 verbleiben.
Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.300,00 verbleiben.
Einer alleinstehenden Person müssen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts rund € 1.400,00 verbleiben.