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Seite angelegt am: 24.05.2013 ; Letzte Bearbeitung: 17.08.2020

Notwendiger Unterhalt

Der notwendige Unterhalt liegt zwischen dem Existenzminimum (Richtsatz für Ausgleichszulagenrichtsatz) und dem statistischen Durchschnitts(netto)einkommen eines unselbständigen Erwerbstätigen.

Der notwendige Unterhalt ist mehr als der notdürftige, aber weniger als der standesgemäße Unterhalt.