Seite angelegt am: 30.07.2022
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Letzte Bearbeitung:
30.07.2022
Verbesserungsverfahren
Ein Verbesserungsverfahren ist einzuleiten, wenn Unklarheiten (Unvollständigkeiten( verbleiben.
Ein Verbesserungsverfahren ist auch dann einzuleiten, wenn ein Vermögensbekenntnis überhaupt fehlt.