Seite angelegt am: 24.05.2013
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Letzte Bearbeitung:
17.08.2020
Vermögen, Reserven
Sparguthaben dürfen nicht zu Lasten der Allgemeinheit geschont werden.
Dies besagt aber nicht, dass dem Antragsteller nicht auch (geringfügige und angemessene) Reserven zur Verfügung sthen dürfen, zumal eine Lebensführung ohne nennenswerte Reserven nciht verlangt werden kann.