Seite angelegt am: 21.10.2006
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Letzte Bearbeitung:
21.10.2006
relative Anwaltspflicht - Erläuterung
bedeutet, dass eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich ist. Wenn man sich allerdings vertreten lassen möchte kann es nur ein Rechtsanwalt sein (zB Rekursverfahren im Außerstreitverfahren; Ehescheidungsverfahren in erster Instanz).