- Recht - ausländisches
- Rechtsausführungen, nur - in Schriftsätzen
- Rechtsfrage, keine erhebliche für Revision oder Revisionsrekurs
- Rechtsmittel. unvollständige
- Rechtsmittelfrist - Ende nach verhandlungsfreier Zeit
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten - Rechtsweg
- Rekurs - grundsätzlich zweiseitig
- Rekursentscheidung, grundsätzlich keine abweichenden Feststellungen
- Revision - nicht nur wesentliche Rechtsfragen
- Revision außerordentliche; Zuerkennung aufschiebender Wirkung nicht vorgesehen
- Revision - Zustellung durch Erstgericht vorzunehmen
- Revisionsverfahren - keine neuen Einwendungen rechtlicher Natur
- Revisionsbeantwortung vor Freistellung
- Recht - ausländisches
- Rechtsausführungen, nur - in Schriftsätzen
- Rechtsfrage, keine erhebliche für Revision oder Revisionsrekurs
- Rechtsmittel. unvollständige
- Rechtsmittelfrist - Ende nach verhandlungsfreier Zeit
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten - Rechtsweg
- Rekurs - grundsätzlich zweiseitig
- Rekursentscheidung, grundsätzlich keine abweichenden Feststellungen
- Revision - nicht nur wesentliche Rechtsfragen
- Revision außerordentliche; Zuerkennung aufschiebender Wirkung nicht vorgesehen
- Revision - Zustellung durch Erstgericht vorzunehmen
- Revisionsverfahren - keine neuen Einwendungen rechtlicher Natur
- Revisionsbeantwortung vor Freistellung