Seite angelegt am: 14.02.2022
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Letzte Bearbeitung:
14.02.2022
Revisionsverfahren - keine neuen Einwendungen rechtlicher Natur
Ebenso wie neues Tatsachenvorbringen können auch neue Einreden rechtlicher Natur in der Revisionsinstanz nicht mehr vorgebracht werden, wenn die sie begründenden Tatsachen im Verfahren vor dem Erstgericht nicht erörtert wurden.