Seite angelegt am: 05.03.2007
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Letzte Bearbeitung:
05.03.2007
nur Rechtsausführungen in Schriftsätzen sind unzulässig
Schriftsätze (natürlich ausgenommen Rechsmittelschriftsätze), die NUR Rechtsausführungen enthalten sind unzulässig und daher ohne weiteres zurückzuweisen.