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Seite angelegt am: 05.11.2025 ; Letze Bearbeitung: 05.11.2025

Wiederaufnahmeverfahren - Streitwert

Der Streitwert im Wiederaufnahmeverfahren entspricht jenem des Vorprozesse. Richtet sich die Wiederaufnahmeklage gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens der von der Wiederaufnahmeklage betroffene Teil.