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Seite angelegt am: 13.04.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Sachverständigengutachten

Die Verpflichtung zu rascher Entscheidung schließt es aus, daß das Gericht aufgrund eines unmittelbar vor Abschluß der Erhebungen gestellten Antrages ein Sachverständigengutachten einholt.

Die Verpflichtung zu rascher Entscheidung schließt aber die Einholung eines SV-Gutachtens nicht grundsätzlich aus.