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Seite angelegt am: 05.11.2021 ; Letzte Bearbeitung: 25.11.2021

Sorgerecht einer Behörde

Aus Art 3 HKÜ ergibt sich in einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit, dass auch das von einer Behörde ausgeübte Sorgerecht unter dem Schutz des HKÜ steht. Dieser Schutz kommt auch einer von der Behörde mit der Ausübung der Obsorge betrauten Person zu. Der Umstand, dass die Entführer die leiblichen Eltern des Kindes sind, schließt die Anwendung des HKÜ nicht aus.

Alleinige Obsorgeberechtigung eines mit Urteil des Regierungsamts Budapest bestellten Amtsvormunds.