Seite angelegt am: 20.07.2008
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Ausreichendes Eigenvermögen des Dotationsberechtigten
Übersteigt das Eigenvermögen des Dotationsberechtigten das rechnerisch ermittelte angemessene Heiratsgut, ist grundsätzlich von „hinlänglichem Vermögen" iSd § 1220 ABGB auszugehen und der Zuspruch von Heiratsgut nicht statthaft.
§ 1220 ABGB ab 01.01.2010
Ausstattung
ABGB § 1220
Besitzt ein Kind kein eigenes, zu einer angemessenen Ausstattung hinlängliches Vermögen, so sind Eltern oder Großeltern nach der Reihenfolge und nach den Grundsätzen, nach denen sie für den Unterhalt der Kinder zu sorgen haben, verpflichtet, den Kindern oder Enkelkindern bei ihrer Verehelichung eine Ausstattung zu geben oder dazu verhältnismäßig beizutragen.