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Seite angelegt am: 23.01.2007 ; Letzte Bearbeitung: 07.08.2020

Erbhof und Heiratsgut

Der Umstand, dass der landwirtschaftliche Besitz des Dotationspflichtigen als Erbhof zu qualifizieren ist, ändert nichts an den für den Heiratsgutanspruch maßgebenden Grundsätzen.