Seite angelegt am: 23.01.2007
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Erbhof und Heiratsgut
Der Umstand, dass der landwirtschaftliche Besitz des Dotationspflichtigen als Erbhof zu qualifizieren ist, ändert nichts an den für den Heiratsgutanspruch maßgebenden Grundsätzen.