Seite angelegt am: 23.01.2007
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Letze Bearbeitung:
07.08.2020
Fälligkeit des Heiratsgutes
Der Anspruch eines Dotationsberechtigten auf angemessenes Heiratsgut wird mit der Eheschließung fällig.
Praxistipp: Der Anspruch kann aber bereits vor der Eheschließung, ab dem Zeitpunkt der Verlobung gerichtlich festgesetzt werden . An der Fälligkeit ändert sich aber nichts, die Zahlung wird dann zB binnen 14 Tagen nach der Eheschließung aufgetragen.