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Seite angelegt am: 23.01.2007 ; Letze Bearbeitung: 07.08.2020

Fälligkeit des Heiratsgutes

Der Anspruch eines Dotationsberechtigten auf angemessenes Heiratsgut wird mit der Eheschließung fällig.

Praxistipp: Der Anspruch kann aber bereits vor der Eheschließung, ab dem Zeitpunkt der Verlobung gerichtlich festgesetzt werden . An der Fälligkeit ändert sich aber nichts, die Zahlung wird dann zB binnen 14 Tagen nach der Eheschließung aufgetragen.