Seite angelegt am: 16.04.2022
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Letzte Bearbeitung:
16.04.2022
Beabsichtigte Eheschließung
Eine beabsichtigte Eheschließung des minderjährigen Kindes ist vom Informationsrecht nach § 189 ABGB umfasst.
Eine beabsichtigte Eheschließung des minderjährigen Kindes ist vom Informationsrecht nach § 189 ABGB umfasst.