Seite angelegt am: 07.12.2008
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Erkrankungen
Nicht bloß harmlose Erkrankungen sind vom Informationsrecht nach § 178 ABGB umfasst.
Eine ständige Kontrolle über den Gesundheitszustand ist jedoch nicht einzuräumen.
Lebensbedrohliche Erkrankungen.
Chronische Erkrankungen.