Seite angelegt am: 07.12.2008
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Zeitpunkt der Information
Der NOB (nicht obsorgeberechtigte Elternteil) ist so rechtzeitig zu informieren, dass er sein Äußerungsrecht noch ausüben kann.
Der NOB (nicht obsorgeberechtigte Elternteil) ist so rechtzeitig zu informieren, dass er sein Äußerungsrecht noch ausüben kann.