Seite angelegt am: 31.01.2016
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Letzte Bearbeitung:
07.08.2020
Zweck des Informationsrechts
Das Informationsrecht soll den nicht mit der Obsorge betrauten Elternteil in die Lage versetzen, am Heranwachsen des Kindes teilzuhaben bzw. sich vom Wohlergehen seines Kindes zu überzeugen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Obsorge vernachlässigt wird.