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Seite angelegt am: 19.04.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Heiliger Abend und Kontaktrecht

Dem Kind soll ermöglicht werden, die Weihnachtsfeiertage (Heiliger Abend und Christtag) ungestört im Haushalt des obsorgeberechtigten Elternteils verbringen zu können.

Anmerkung I: Ein bißchen dreht es einem dem Magen um, wenn Besuche beim zweiten Elternteil als "Störung" dargestellt werden. Etwas mehr Sensibilität wäre auch bei Entscheidungsbegründungen gefragt.

Anmerkung II: Solche Entscheidungen stehen aber Einigungen der Eltern, die anderes vorsehen, nicht entgegen. In der Praxis häufen sich die Fälle in welchen die Eltern sich zu Weihnachten, Ostern etc. abwechseln.

Kein Besuchsrecht am Heiligen Abend.