Seite angelegt am: 04.08.2026
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Letzte Bearbeitung:
04.08.2026
Gerichtsgebühren
Für ein Verfahren auf Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb (§ 98 ABGB) sind zu entrichten:
I. Instanz € 373,00
II. Instanz € 746,00
III. Instanz € 1.119,00
(Art. 32 GGG TP 12 F. b) Ziff. 6)
GGG § 28
Zahlungspflichtig sind:
1. bei Verfahren über die Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen (§ 98 ABGB) derjenige, dem die Zahlung eines Abgeltungsbetrages auferlegt wird, wird der Antrag aber zur Gänze abgewiesen, der Antragsteller;