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Seite angelegt am: 20.12.2007 ; Letzte Bearbeitung: 29.03.2020

Gewinnbeteiligungsanspruch

Die Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen begründet nicht einen Vergütungsanspruch wie bei einem Arbeitsverhältnis, sondern einen Gewinnbeteiligungsanspruch ähnlich dem Anspruch aus einem Gesellschaftsverhältnis. Dem mitwirkenden Ehegatten steht nur ein angemessener Anteil an einem gemeinsam erzielten Gewinn zu.

Die Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen begründet nicht einen Vergütungsanspruch wie bei einem Arbeitsverhältnis,sondern einen Gewinnbeteiligungsanspruch ähnlich dem Anspruch aus einem Gesellschaftsverhältnis.

Abgeltungsanspruch kann auch höher als der fiktive Lohnanspruch oder der Betrag an ersparten Lohnaufwendungen für einenohne die Mitarbeit des Ehegatten allenfalls beschäftigten AN sein.

Eine auf die gesamten familienrechtlichen Verhältnisse Rücksicht nehmende Beteiligung am Gewinn des anderen Ehegatten.

Dabei ist vom Nettogewinn im fraglichen Zeitraum auszugehen, die steuerpflichtigen Einkünfte sind nicht maßgeblich.


Zuletzt bearbeitet am 28.03.3020