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Seite angelegt am: 03.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Neubeurteilung nach längerer Zeit

Bei einem Zeitraum von mehr als 4 1/2 Jahren von der Gutachtenserstattung bis zur erstgerichtlichen Entscheidung kann aber nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass eine Sachverhaltsänderung (jetzt und für alle Zukunft) auszuschließen ist.Vielmehr bedarf es nach so langer Zeit einer Aktualisierung der Entscheidungsgrundlagen, um beurteilen zu können, ob dem Vater nicht einmal ein Besuchsrecht im Beisein einer Vertrauensperson zu gewähren ist.