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Seite angelegt am: 31.12.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Neuerungen im Rechtsmittelverfahren betreffend Obsorge

Der Grundsatz der Bedachtnahme auf das Kindeswohl (§ 178 a ABGB) - der oberste Grundsatz jeder Besuchsregelung - erfordert es, daß - auch noch vom OGH - alle während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen voll zu berücksichtigen sind.

Aktenkundige Entwicklungen sind zu berücksichtigen, es besteht jedoch keine Pflicht zur ständigen amtswegigen Erhebung der jeweiligen aktuellen Umstände.