Seite angelegt am: 31.12.2007
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Neuerungen im Rechtsmittelverfahren betreffend Obsorge
Der Grundsatz der Bedachtnahme auf das Kindeswohl (§ 178 a ABGB) - der oberste Grundsatz jeder Besuchsregelung - erfordert es, daß - auch noch vom OGH - alle während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen voll zu berücksichtigen sind.
Aktenkundige Entwicklungen sind zu berücksichtigen, es besteht jedoch keine Pflicht zur ständigen amtswegigen Erhebung der jeweiligen aktuellen Umstände.