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Seite angelegt am: 18.01.2015 ; Letzte Bearbeitung: 11.08.2020

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung bei Kindeswohlgefährdung

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Gefährdung des Kindeswohls ist jener der letztinstanzlichen Entscheidung, sodass auch alle während des Verfahrens eingetretenen Veränderungen zu berücksichtigen sind.