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Seite angelegt am: 29.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 11.08.2020

Sektenzugehörigkeit eines Elternteils

Die Entziehung der Obsorge allein wegen der Mitgliedschaft der Mutter zu einer bestimmten Kirche (Sekte) widerspricht der Europäischen Konvention für Menschenrechte (Religionsfreiheit). 

zu folgenden Kirchen / Sekten gibt es Entscheidungen des OGH

Scientology-Kirche
Zeugen Jehovas
Moon-Sekte (Vereinigungskirche)

In jedem einzelnen Fall ist daher die Auswirkung auf die Erziehung der konkreten Kinder abzustellen und diese zu überprüfen. Dem Elternteil, der die Obsorge für die Kinder haben will, weil der andere Elternteil zu einer Sekte neigt, kann daher nur empfohlen werden sich mit Selbsthilfegruppen ehemaliger Mitglieder dieser Sekte kurz zu schließen (Adressen oft über Sektenberatungsstellen der Diözesen).