Seite angelegt am: 29.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
11.08.2020
Zukunftsorientierung der Obsorgeentscheidung
Vielfach beschäftigen sich Eltern in Obsorgeverfahren zu sehr mit der Vergangenheit. Dies kann zwar Indizien für die Gegenwart ergeben, wird aber oft von der Rechtsprechung eher nicht besonders beachtet.
Keinesfalls kann aus dem Umstand allein, dass sich die Mutter in der Vergangenheit allenfalls nicht um das Kind gekümmert hat, eine konkrete Gefährdung des Kindes für die Gegenwart oder Zukunft erschlossen werden, die eine neuerliche Entscheidung über das Recht der Pflege und Erziehung notwendig machen könnte.