Seite angelegt am: 27.10.2006
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Letze Bearbeitung:
30.07.2020
Invaliditätsentschädigung
Die Invaliditätsentschädigung aus einer privaten Unfallversicherung ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage mit einzubeziehen und auf 3 Jahre aufzuteilen.
Anmerkung: Absolut unschön daran ist, dass die Gerichte nicht nur private Unfallversicherungen Sache des Unterhaltsverpflichteten sein lassen und die laufenden Prämien daher nicht unterhaltsmindernd berücksichtigen, sondern allfällige Steuerersparnisse daraus der Bemessungsgrundlage hinzurechnen. Dass nicht wenige Unterhaltspflichtige sich solchen Spaß daher verkneifen, ist nur zu verständlich.