Seite angelegt am: 03.11.2020
;
Letze Bearbeitung:
03.11.2020
Schriftsätze Unterhalt (Ex-) Ehefrau
-
Anpassung an veränderte Einkommen (nunmehr beide Streitteile in Pension). Unterhalt wurde mit Vergleich 2005 an § 69 (2) EheG gekoppelt aber gedeckelt mit € 1.100,00.
-
-
-
Kindesunterhalt lässt des (Ex-) Ehegattenunterhalt abschmelzen.
-
Leider fehlt oft in Unterhaltsvergleichen die Bestimmung nach der der Unterhalt bemessen werden soll.
-
-
Bitte Berücksichtigung der Judikatur, dass ein Beharren auf einem Unterhaltsverzicht sittenwidrig sein oder werden kann.
-
Dient nach einer Ehescheidung der Absicherung der Witwenpension, die einen Titel voraussetzt (zB § 258 ASVG)