Seite angelegt am: 15.04.2007
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Letze Bearbeitung:
01.08.2020
Schmerzengeld des Unterhaltsverpflichteten
Schmerzensgeld des Unterhaltsverpflichteten ist nicht in die UBGR einzurechnen.
Schmerzensgeld des Unterhaltsverpflichteten ist nicht in die UBGR einzurechnen.