Seite angelegt am: 26.07.2009
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Letzte Bearbeitung:
17.08.2020
Notwendige Antragsbehauptungen
Zu den notwendigen Antragsbehauptungen zählen:
* Getrennter Haushalt bzw. in wessen Haushalt das Kind betreut wird
* Welches Einkommen der unterhaltspflichtige Elternteil verdient oder verdienen müsste. Es ist ein konkretes Vorbringen darüber zu erstatten, dass der UhPfl zur Leistung des begehrten Unterhalts materiell auch in der Lage ist, also welches Einkommen er bezieht bzw bei entsprechenden Bemühungen erzielen könnte.
* Der ASt hat auch die Unterhaltsverletzung zu behaupten.
Es ist ein Sachverhalt zu behaupten, aus dem sich ein Unterhaltsanspruch sowie dessen Verletzung schlüssig ableiten lässt.