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Seite angelegt am: 08.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Schuhe

Ausgaben für Schuhe sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und für die Bemessung des Ersatzes von Sonderbedarfsleistungen somit grundsätzlich nicht maßgeblich.

Sonderbedarf wurde aber schon bejaht für Arbeitsschuhe.