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Seite angelegt am: 09.09.2011 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Schulkleidungskosten

Schulkleidungskosten sind zur Hälfte Sonderbedarf, weil derartige Kleidung zwar nicht jedes gleichaltrige Kind zu tragen hat, jedoch in den Zeiträumen, in den diese Kleidung zu tragen ist, durch die Nichtnutzung von Privatkleidung eine Ersparnis eintritt.