Seite angelegt am: 09.09.2011
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Schulkleidungskosten
Schulkleidungskosten sind zur Hälfte Sonderbedarf, weil derartige Kleidung zwar nicht jedes gleichaltrige Kind zu tragen hat, jedoch in den Zeiträumen, in den diese Kleidung zu tragen ist, durch die Nichtnutzung von Privatkleidung eine Ersparnis eintritt.