Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 09.08.2009 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Sonderbedarf für die Vergangenheit

Auch Sonderbedarf kann für die Vergangenheit geltend gemacht werden. wobei die Deckung ua auch von der Leistungsfähigkeit im jeweiligen Bemessungszeitraum, dh in jenem Zeitraum, in welchem die Kosten angefallen sind, abhängt.