Seite angelegt am: 09.08.2009
;
Letze Bearbeitung:
09.08.2020
Sonderbedarf für die Vergangenheit
Auch Sonderbedarf kann für die Vergangenheit geltend gemacht werden. wobei die Deckung ua auch von der Leistungsfähigkeit im jeweiligen Bemessungszeitraum, dh in jenem Zeitraum, in welchem die Kosten angefallen sind, abhängt.