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Seite angelegt am: 09.06.2008 ; Letze Bearbeitung: 13.08.2020

Kein Kostenersatz im UV-Verfahren

Im Unterhaltsvorschussverfahren gibt es (auch nach dem neuen Außerstreitrecht) keinen Kostenersatz.

§ 10a UVG ab 01.01.2010

Besondere Verfahrensbestimmungen

UVG § 10a In Verfahren nach diesem Bundesgesetz findet ein Kostenersatz nicht statt.