Seite angelegt am: 09.06.2008
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Kein Kostenersatz im UV-Verfahren
Im Unterhaltsvorschussverfahren gibt es (auch nach dem neuen Außerstreitrecht) keinen Kostenersatz.
§ 10a UVG ab 01.01.2010
Besondere Verfahrensbestimmungen
UVG § 10a In Verfahren nach diesem Bundesgesetz findet ein Kostenersatz nicht statt.