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Seite angelegt am: 07.09.2021 ; Letze Bearbeitung: 07.09.2021

Maßgeblicher Stichtag

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen vorliegen, ist – wie allgemein – der Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz. Dies gilt auch dann, wenn absehbar ist, dass die Voraussetzungen beispielsweise zum nächstfolgenden Monatsersten erfüllt sein könnten. Auch die Rekursentscheidung hat auf Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung zu ergehen.