Seite angelegt am: 04.02.2007
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Haft des vorschussberechtigten Kindes
Untersuchungshaft des Vorschußberechtigten rechtfertigt im allgemeinen noch nicht die Einstellung (oder Herabsetzung) der Unterhaltsvorschüsse.
Strafhaft:
Unterhaltsvorschüsse für die Dauer der Strafhaft sind einzustellen.