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Seite angelegt am: 04.02.2007 ; Letze Bearbeitung: 13.08.2020

Haft des vorschussberechtigten Kindes

Untersuchungshaft des Vorschußberechtigten rechtfertigt im allgemeinen noch nicht die Einstellung (oder Herabsetzung) der Unterhaltsvorschüsse.

Strafhaft:

Unterhaltsvorschüsse für die Dauer der Strafhaft sind einzustellen.