Seite angelegt am: 13.12.2009
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Unbekannter Unterhaltsschuldner - kein Unterhaltsvorschuss
Kein Unterhaltsvorschuss gemäß § 4 Z 2 UVG, wenn der Unterhaltsschuldner gänzlich unbekannt ist.
Kein Unterhaltsvorschuss gemäß § 4 Z 2 UVG, wenn der Unterhaltsschuldner gänzlich unbekannt ist.