Seite angelegt am: 05.10.2021
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Letzte Bearbeitung:
05.10.2021
Rechtsmittelentscheidung nach Zeitablauf der einstweiligen Verfügung
Dass ein einstweiliges Verbot wegen Zeitablaufes überholt ist, nimmt dem Antragsgegner - schon im Hinblick auf Ersatzansprüche nach § 394 EO - noch nicht die für die Sachentscheidung über seinen Rekurs bzw. Revisionsrekurs erforderliche Beschwer.
Dieses Rechtsschutzinteresse muss auch einer Antragstellerin, deren Antrag nur mit Einschränkungen stattgegeben wurde, nach dem Zeitablauf der noch nicht aufgehobenen einstweiligen Verfügung zugebilligt werden.