Seite angelegt am: 23.04.2021
;
Letzte Bearbeitung:
23.04.2021
Zustellung, überflüssige - keine Parteistellung
Keine Parteistellung des Antragsgegners einer einstweiligen Verfügung im Rechtsmittelverfahren bei Abweisung des Sicherungsantrags vor Anhörung des Antragsgegners. Der Umstand, dass das Erstsgericht dem Antragsgegner den erst- und zweitinstanzlichen Beschluss - ohne Notwendigkeit zugestellt hat, begründet dessen Parteistellung für das Rechtsmittelverfahren nicht.