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Seite angelegt am: 23.04.2021 ; Letzte Bearbeitung: 23.04.2021

Zustellung, überflüssige - keine Parteistellung

Keine Parteistellung des Antragsgegners einer einstweiligen Verfügung im Rechtsmittelverfahren bei Abweisung des Sicherungsantrags vor Anhörung des Antragsgegners. Der Umstand, dass das Erstsgericht dem Antragsgegner den erst- und zweitinstanzlichen Beschluss - ohne Notwendigkeit zugestellt hat, begründet dessen Parteistellung für das Rechtsmittelverfahren nicht.