Seite angelegt am: 15.11.2009
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Letze Bearbeitung:
13.08.2020
Fahrlässigkeiten mit Verletzungsfolgen
Bei fehlendem Misshandlungsvorsatz des - schuldfähigen - Antragsgegner bzw rein fahrlässigen Handlungsweisen, die zu einer Verletzung des Antragstellers führten, kann grundsätzlich eine EV nach § 382b EO nicht erlassen werden.