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Seite angelegt am: 15.11.2009 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Fahrlässigkeiten mit Verletzungsfolgen

Bei fehlendem Misshandlungsvorsatz des - schuldfähigen - Antragsgegner bzw rein fahrlässigen Handlungsweisen, die zu einer Verletzung des Antragstellers führten, kann grundsätzlich eine EV nach § 382b EO nicht erlassen werden.