Seite angelegt am: 19.08.2021
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Letzte Bearbeitung:
19.08.2021
Anspruch, keiner nach dem Tod des verfügungsberechtigten Ehegatten
Der Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehegatten gewährt kein Recht auf Weiterbenützung der vormaligen Ehewohnung nach dem Tod eines Ehegatten.
§ 97 ABGB ab 01.01.1976
ABGB § 97
Ist ein Ehegatte über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, verfügungsberechtigt, so hat dieser einen Anspruch darauf, daß der verfügungsberechtigte Ehegatte alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte diese nicht verliere. Dies gilt nicht, wenn das Handeln oder Unterlassen des verfügungsberechtigten Ehegatten durch die Umstände erzwungen wird.