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Seite angelegt am: 27.01.2015 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Ausschluss des Wohnungserhaltungsanspruchs

Grundsätzlich verlangt das Gesetz für den Ausschluss des Wohnungserhaltungsanspruchs des wohnungsbedürftigen Ehegatten zwar eine gewisse zwangslage des verfügungsberechtigten Ehegatten, die ihn zur Aufgabe der Wohnung nötigt; eine echte Zwangslage im Sinne fehlender Alternativen ist aber nicht gefordert.