Seite angelegt am: 27.01.2015
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Ausschluss des Wohnungserhaltungsanspruchs
Grundsätzlich verlangt das Gesetz für den Ausschluss des Wohnungserhaltungsanspruchs des wohnungsbedürftigen Ehegatten zwar eine gewisse zwangslage des verfügungsberechtigten Ehegatten, die ihn zur Aufgabe der Wohnung nötigt; eine echte Zwangslage im Sinne fehlender Alternativen ist aber nicht gefordert.