Seite angelegt am: 29.07.2008
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Keine allgemeine Sicherung des Lebensstandards
§ 97 ABGB dient nicht dazu ganz allgemein den Lebensstandard des weniger verdienenden Ehegatten zu sichern.
§ 97 ABGB dient nicht dazu ganz allgemein den Lebensstandard des weniger verdienenden Ehegatten zu sichern.