Seite angelegt am: 08.06.2008
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Letze Bearbeitung:
10.08.2020
Keine Übertragung von Mietrechten
Weder aus § 97 ABGB noch aus § 382 Abs 1 Z 8c EO kann die Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen.